Aufgabenstellung und Geschäftsordnung des Beirats der
BIOTOPIA Arbeitsförderungsbetriebe Mannheim gGmbH
Gemäß Gesellschaftsvertrag von BIOTOPIA gGmbH (§, 11) gehören dem Beirat Persönlichkeiten an, "die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation besonders geeignet sind, die Gesellschaft bei fachlichen Entscheidungen bei der Verfolgung der in dieser Satzung (hier: Gesellschaftsvertrag) festgelegten Ziele zu beraten."
Auszug aus dem Gesellschaftsvertrag § 2 der BIOTOPIA gGmbH:
"Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke,.... die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Jugendhilfe, die Hilfe für behinderte Menschen sowie die Beförderung des Umweltschutzes
Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gründung, den Betrieb und die Unterstützung von Einrichtungen, die geeignet sind, Arbeitslosigkeit, insbesondere unter jungen und von behinderten Menschen abzubauen, die berufliche Qualifizierung zu verbessern und die soziale Betreuung von Jugendlichen, Arbeitslosen bzw. von Arbeitslosigkeit Bedrohten und Behinderten zu gewährleisten, insbesondere durch Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung, Umschulung und der sozialpädagogischen Betreuung. Zu den Arbeitsfeldern gehören auch Maßnahmen des Umweltschutzes, des Landschaftsschutzes, der Denkmalpflege sowie des Recycling ...."
Aufgabenstellung
- Aufgabe des Beirats ist die fachliche Beratung und Unterstützung von BIOTOPIA, um die Qualität der Arbeit des Vereins zu fördern und zu verbessern.
- Ziel der Einrichtung eines Beirats ist, die Kontakte von BIOTOPIA zu verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wie Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Kultur zu intensivieren und durch Impulse und Ideen von außen die Entwicklung von BIOTOPIA voranzutreiben. Darüber fördert der Beirat Aufbau und Verbesserung von Kooperationsmöglichkeiten.
- Der Beirat ist kein wirtschaftliches Kontrollgremium und trägt entsprechend keine wirtschaftliche Verantwortung für die Gesellschaft.
Geschäftsordnung
- Die Mitglieder des Beirats werden durch die Gesellschafterversammlung in Abstimmung mit der Geschäftsführung von BIOTOPIA gGmbH berufen.
- Der Beirat kann sich einen Vorsitzenden wählen. Der Vorsitzende lädt in Abstimmung mit dem Gesellschafter zu den Beiratssitzungen ein, leitet die Sitzungen des Beirats und vertritt den Beirat gegenüber dem Gesellschafter.
- Der Beirat verabschiedet für seine Zwecke eine Satzung.
- Scheidet ein Mitglied des Beirats aus, kann es in Abstimmung mit der Gesellschafterversammlung eine/-n Nachfolger/-in vorschlagen.
- Der Beirat tagt in der Regel zweimal jährlich. Die Sitzungen finden bei BIOTOPIA oder bei einem der Mitglieder des Beirats statt.
- Die Sitzungen werden protokolliert, ein Protokoll geht jedem Beiratsmitglied zu.
| Frau | Marianne | Bade | Stadträtin SPD | |
| Herrn | Klaus | Fritz | CDU | |
| Herrn | Diakon | Manfred | Froese | geschäftsf. Vorstand des Vereins für Gemeindediakonie und Rehabilitation |
| Herrn | Dr. | Stefan | Fulst-Blei | SPD Stadtrat, Fraktionvorsitzender der SPD, Beiratsvorsitzender |
| Herrn | Joachim | Horner | Stadtrat SPD | |
| Herrn | Dr. | Peter | Kurz | Oberbürgermeister der Stadt Mannheim |
| Herrn | Wolfgang | Raufelder | Stadtrat Grüne Kreisverband Mannheim | |
| Herrn | Rolf | Seltenreich | ||
| Herrn | Rainer | Spagerer | Stadtrat SPD | |
| Herrn | Volker | Trippmacher |
